Devisenoptionsgeschäfte – das Recht zum Kauf oder Verkauf von Devisen
Devisenoptionsgeschäfte werden auch als bedingte Termingeschäfte bezeichnet, da hierbei dem Erwerber von Devisen nur das Recht und nicht die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von Devisen eingeräumt wird. Devisenoptionsgeschäfte werden generell für Devisen vereinbart. Grundlegend ist die Struktur bei allen Optionsgeschäften gleich. Ein Optionskäufer erwirbt das Recht, einen bestimmten Währungsbetrag in der europäischen Version zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder in der amerikanischen Version zu einem vereinbarten Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Das Optionsrecht muss gegen Zahlung einer Optionsprämie an den Optionsverkäufer erworben werden.
Übt der Optionskäufer sein Optionsrecht aus, geht der Optionsverkäufer die Verpflichtung ein, zu dem vereinbarten Basispreis den Währungsbetrag zu liefern oder abzunehmen. Devisenoptionsgeschäfte werden von Banken angeboten, die in der Regel auch die Position des Optionsverkäufers, auch Stollhalter genannt, wahrnehmen. Devisenoptionen werden zu unterschiedlichen Basispreisen angeboten und mit der Einführung des Euro in Mengennotierung angegeben. Devisenoptionsgeschäften liegt eine asymmetrische Gewinn-Nutzen- Verteilung zugrunde. Da der Optionskäufer eine feste Kalkulationsgrundlage erhält, ist sein Verlustrisiko immer auf die Höhe der Optionsprämie begrenzt.
Euro-Calloption
Devisenoptionsgeschäfte im Export werden beispielsweise getätigt, um sich dadurch vor einer Abwertung der Währung zu schützen, in der Forderungen mit längerer Fälligkeit bestehen. Besteht beispielsweise eine Fremdwährungsforderung in US Dollar, die bei Fälligkeit in drei Monaten in Euro umgetauscht werden soll, wird das Recht für den Verkauf der US Dollar gegen Euro, wird in der Mengennotierung durch die Euro-Calloption dargestellt. Für den Kauf der Euro/US-Dollar Calloption ist eine Optionsprämie zu zahlen. Mit dem Kauf der Option ist der Basispreis gesichert. Ob die Option letztendlich auch ausgeübt wird, ist von der Höhe des Devisenkassakurses am Tag der Fälligkeit abhängig.
Dabei ist die Option im Geld, wenn der Devisenkassakurs höher als der Basispreis ist, die Option ist zum Geld, wenn beide gleich sind und die Option ist aus dem Geld, wenn der Devisenkassakurs kleiner als der Basispreis ist. Für Devisenoptionsgeschäfte heißt das, dass bei einer Abwertung des US Dollar die Option ausgeübt wird, der US Dollar–Betrag wird also zum Basispreis gewechselt. Die sich zwischen dem Basispreis und dem Devisenkassakurs ergebende Differenz, abzüglich der Optionsprämie, ist der erzielte Gewinn. Wenn der US Dollar aufgewertet wird, wird die Option nicht ausgeübt und der Exporterlös am Kassamarkt umgetauscht.
Euro-Putoption
Die Euro-Putoption bezeichnet Devisenoptionsgeschäfte, die im Import abgewickelt werden. Diese Devisenoptionsgeschäfte werden beispielsweise getätigt, um sich vor Aufwertung von Währungen zu schützen, wenn längerfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten vorliegen. Hierbei wird die Mengennotierung durch die Euro-Putoption abgebildet. Auch hier ist eine Optionsprämie zu entrichten. Und auch hier ist mit dem Kauf der Option der Basispreis gesichert.
Bei der Putoption ist die Option im Geld, wenn der Devisenkassakurs kleiner als der Basispreis ist, die Option ist zum Geld, wenn beide gleich sind und die Option ist aus dem Geld, wenn der Devisenkassakurs größer als der Basispreis ist. Wird die entsprechende Währung aufgewertet, entspricht das bei Mengennotierung einem fallenden Devisenkassakurs und die Option wird ausgeübt. Bei Abwertung verfällt die Option und der Fremdwährungsbetrag wird am Kassamarkt erworben. Devisenoptionsgeschäfte der Euro-Putoption funktionieren genau umgekehrt wie Devisenoptionsgeschäfte der Euro-Calloption.